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   BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68   

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https://dejure.org/1971,7027
BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68 (https://dejure.org/1971,7027)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1971 - III ZR 196/68 (https://dejure.org/1971,7027)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1971 - III ZR 196/68 (https://dejure.org/1971,7027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Schadens durch den Bau einer Fußgängerpassage - Anforderungen an einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs - Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung für den Eigentümer des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 912
  • DVBl 1972, 115
  • DB 1971, 2210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
    vom 15. Juni 1967 - III ZR 23/65 = BGHZ 48, 98.

    Wenn der jetzt erkennende Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 15. Juni 1967 - III ZR 23/65 - S. 15/16 die Anlage und den Bau einer Autobahn als eine einmalige Maßnahme herausgestellt hat, so ist dieser Gedankengang nicht auf die vorliegende Fallgestaltung zu übertragen; denn dem stets anwachsenden Verkehr kann das Straßennetz in den Brennpunkten des Großstadtverkehrs vielfach nur gerecht werden, wenn der Verkehr in mehrere Ebenen verlegt, insbesondere der Fußgängerverkehr durch Schaffung von Untertunnelungen von dem übrigen Verkehr getrennt wird.

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
    vom 22. Dezember 1967 - V ZR 11/67 = BGHZ 49, 148;.

    Was die Frage der Unzumutbarkeit für die Klägerin anlangt, so setzt ein Ausgleichsanspruch im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB weder existenzvernichtende oder -gefährdende Einwirkungen voraus, noch muß es sich unbedingt um eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens handeln (BGH WM 1966, 33, 35; BGHZ 49, 148, 154) [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] .

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67

    Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
    vom 30. Oktober 1970 - V ZR 150/67 = WM 1970, 1486.
  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
    Was die Frage der Unzumutbarkeit für die Klägerin anlangt, so setzt ein Ausgleichsanspruch im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB weder existenzvernichtende oder -gefährdende Einwirkungen voraus, noch muß es sich unbedingt um eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens handeln (BGH WM 1966, 33, 35; BGHZ 49, 148, 154) [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67] .
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 182/64

    Staubeinwirkung auf eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Ortsüblichkeit von

    Auszug aus BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68
    vom 23. Februar 1968 - V ZR 182/64 = WM 1968, 580;.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 66/96

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit aufgrund Inanspruchnahme eines zwischenzeitlich in

    Wenn auch die Schaffung des öffentlichen Straßennetzes grundsätzlich eine wichtige öffentliche Aufgabe ist und hoheitlichen Charakter aufweist (vgl. § 9 a Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW) - dies wird in gleicher Weise für alle zur Erschließung eines Baugebietes erforderlichen Maßnahmen zutreffen -, so kommt jedenfalls dann eine privatwirtschaftliche Benutzung in Betracht, wenn - wie hier - die Beklagte in zulässiger Weise die ihr obliegende öffentliche Aufgabe der Erschließung und des Straßenbaus auf die Ebene des Privatrechts verlegt hat durch Übertragung der erforderlichen Arbeiten auf private Bauunternehmer (so schon BGHZ 48, 98, 102; derselbe MDR 68, 483; DVBl. 72, 115; BGHZ 72, 289, 293; OLG Zweibrücken, NJW-RR 86, 688, 689; für Eingriff von hoher Hand: BGHZ 54, 384, 388; BGH NJW 77, 894, 895; BGH NJW 88, 900).

    a) Hinsichtlich eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs mag zugunsten des Klägers davon ausgegangen werden, daß die Staubimmissionen die Benutzung seines Grundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigten und daß die Erschließung des Baugebietes B-Süd sowie die damit in Zusammenhang stehenden Bauarbeiten grundsätzlich eine ortsübliche Benutzung dieses Baugebietes und der anliegenden Straßengrundstücke darstellen (vgl. für entsprechende Bauarbeiten der Kommune (unterirdische Fußgängerzone) etwa BGH DVBl. 72, 115, 116).

    Auch kann zugunsten des Klägers davon ausgegangen werden, daß die Erschließung und die damit in Zusammenhang stehenden Bautätigkeiten grundsätzlich nicht zu verhindern waren, da sie im öffentlichen Interesse erfolgten und dieses auch ihre rasche Durchführung, d.h. ohne Rücksicht auf zeitweise Trockenperioden, erforderte; von daher schied die Möglichkeit, die vom Baugebiet und den dort entfalteten Tätigkeiten ausgehende Staubentwicklung durch eine Unterlassungsklage abzuwehren, grundsätzlich aus (vgl. BGH 48, 98, 104; BGHZ 54, 384, 387; BGH DVBl. 72, 115).

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

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  • BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77

    Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der

    Da es sich jedoch um einen Bestandteil der sogenannten schlichten Hoheitsverwaltung handelt (BGH DVBl 1972, 115), kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privater Mittel bedienen und die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben in die Ebene des Privatrechts verlegen (BGHZ 48, 98, 103).
  • BGH, 26.04.1974 - V ZR 174/72

    Reparatur von Kraftfahrzeugen - Betreiben eines Gebrauchtwagenhandels - Anspruch

    Der Annahme, daß Gegenstand der Klage auch Ausgleichsansprüche sind, steht nicht notwendig entgegen, daß der Kläger bei der Schadenshöhe nicht auf den durch die Eigentumsbeeinträchtigung eingetretenen Minderwert seines Grundstücks, sondern auf die Aufwendungen für die Kraftfahrzeugschäden abhob (vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1971, III ZR 196/68, LM BGB § 906 Nr. 40).
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